Neues EU-Widerrufsrecht bei Immobilien-Maklerverträgen
Am 13. Juni 2014 ist das neue EU-Widerrufsrecht für Verbraucher in Kraft getreten. Mit der Novellierung des Verbraucherrechts nach § 355 BGB unterliegen wir als Immobilienmakler der Informations- und Belehrungspflicht.
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, unsere Kunden über ihr gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu informieren.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Kundeninformations-PDF vom IVD Immobilienverband Deutschland und der Widerrufsbelehrungs-PDF.